Promillegrenzen & Rechtsfolgen

Seit Jänner 1998 gilt in Österreich (wie auch in 20 weiteren europäischen Staaten) für LenkerInnen eines Kraftfahrzeuges ein höchst zulässiger Blutalkoholwert von 0,5 Promille. Seit der Einführung des Probeführerscheins 1992 gilt für Führerscheinneulinge während der ersten zwei Jahre nach Führerscheinerteilung eine 0,1 Promillegrenze.

 

In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass das Lenken eines Fahrzeuges unter jeglichem die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Einfluss prinzipiell verboten ist. Der Grenzwert stellt also grundsätzlich keinen „Freibrief“ für den Konsum von Alkohol bis zu diesem Grenzwert dar. Festgelegt ist lediglich, dass bei Vorliegen einer Alkoholisierung ab diesem Grenzwert der Lenker/die Lenkerin prinzipiell als beeinträchtigt gilt, was auch durch einen Gegenbeweis im Sinne eines Nachweises voller Leistungsfähigkeit nicht entkräftet werden kann. Nicht gesetzlich geregelt und damit im alleinigen Verantwortungsbereich des Lenkers/der Lenkerin ist auch die Gefahr einer Kombinationswirkung von Medikamenten und Alkohol.

 

Ebenso ist zu beachten, dass den Fahrgast eines/einer alkoholisierten Lenkers/Lenkerin (sofern dem Fahrgast die Alkoholisierung erkennbar ist oder erkennbar sein muss) ein Mitverschulden an Schäden treffen kann, die der Fahrgast im Zuge eines Unfalls erleidet.

 

Zur Bestimmung des Blutalkoholspiegels wird von der Exekutive im Straßenverkehr der so genannte „Alkomat“ eingesetzt. In zwei unabhängigen Messvorgängen wird die Atemalkoholkonzentration gemessen und umgerechnet. Der niedrigere der zwei Messwerte ist maßgeblich.

 

Unterscheidung von Atemalkohol und Blutalkohol

Die Atemalkoholkonzentration
Die AAK kommt dadurch zustande, dass in den Lungenbläschen (Alveolen) ein Übergang des Alkohols aus dem arteriellen Blutkreislauf in die eingeatmete Luft erfolgt, womit beim Ausatmen Alkohol abgegeben wird. Als Maßeinheit dient die Alkoholmenge in Milligramm pro Liter Atemluft (mg/L). 

Blutalkoholkonzentration

Die erreichbare BAK ist von der aufgenommenen Trinkmenge, der Körpermasse und dem Geschlecht abhängig, aber auch von Faktoren wie Statur und Alter sowie Füllzustand des Magens. Zur Berechnung der (nur theoretisch) maximal erreichbaren BAK dient die Widmarkformel. Als Maßeinheit dient das Massenverhältnis Milligramm Alkohol pro Gramm Blut (mg/g), besser bekannt als Promille.


Eine direkte Umrechnung von AAK in BAK ist nicht exakt möglich, da sich das Verhältnis zeitlich verändert

Alkoholgrenzwerte & Sanktionen

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Diese Berechnung ist eine Schätzung nach der Widmark-Formel und ersetzt keine professionelle Messung. Der tatsächliche Blutalkoholwert kann individuell abweichen. Nicht alkoholisiert ans Steuer!