0,8 bis 1,19 Promille

§ 99 Abs 1b StVO

Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe von € 800 bis € 3.700, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Arrest von einer bis sechs Wochen, zu bestrafen, wer in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug lenkt oder in Betrieb nimmt.


Sonstige Sanktionen

 

●  Verkehrsscoaching (bei 1. Übertretung) bzw. Nachschulung (bei Wiederholung der Übertretung

    innerhalb von 5 Jahren) und Probezeitverlängerung um ein Jahr für Probeführerscheinbesitzer der

    FS-Klassen A, B, C, D u. Unterklasse C1 (bis 7,5 t)

●  Führerscheinentzug bzw. Lenkverbot (Moped) für vier Wochen (ohne Unfall)

●  Führerscheinentzug bzw. Lenkverbot ab dem 2. Verstoß oder bei Unfall mindestens drei Monate)

●  Führerscheinentzug für FS-Besitzer der Klassen C und D mindestens 3 Monate (ab 1. Verstoß)

●  Gerichtliche Strafbarkeit nach Unfall mit Personenschaden bzw. konkreter Gefährdung einer Person

●  Eingeschränkter oder fehlender Versicherungsschutz für alle FS-Klassen


Wissenswertes: Existieren zusätzlich noch Vormerkungen, verlängert sich die von der Behörde festgesetzte Entziehungsdauer um jeweils 2 Wochen pro Vormerkdelikt (§ 25 Abs 3 Satz 2 FSG)

 
 
 
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23.10.2020

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22.10.2020

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21.10.2020

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